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Rechtsanwalt Jochen Sittenauer

Ihr Anwalt in Ottweiler

Verkehrsrecht
Strafrecht
Vertragsrecht

Verkehrsrecht

Im Falle eines Verkehrsunfalls übernehme ich für meine Mandanten die Abwicklung des gesamten Fahrzeugschadens, wie z. B. die Geltendmachung der Reparaturkosten, des Nutzungsausfalls, der Wertminderung usw. Darüber hinaus mache ich für Sie Schmerzensgeldansprüche, Verdienstausfall, Schadensersatzansprüche sowie Haushaltsführungsschaden bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend.

In den allermeisten Fällen ist lediglich ein Besprechungstermin notwendig, bevor ich die gesamte Abwicklung für Sie übernehme. Das spart Ihnen Zeit und viel Ärger mit den Versicherungen. Selbstredend kümmere ich mich auch um die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Sollte im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall ein Straftatbestand verwirklicht sein, z. B. fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung usw., werde ich Sie optimal verteidigen, da einer meiner Schwerpunkte das Strafrecht ist.

Strafrecht

Ich vertrete die Interessen meiner Mandantschaft im gesamten Strafrecht, wie z. B. Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht sowie natürlich auch bei Betrugsdelikten und Tötungsdelikten – diskret und bundesweit. Bei der Verteidigung ist es mir wichtig, meine Mandantschaft möglichst wenigen Stresssituationen auszusetzen. Deshalb versuche ich stets, das Verfahren bereits im frühestmöglichen Stadium (Ermittlungsverfahren) zu beenden, damit es gar nicht erst zum Hauptverfahren mit Hauptverhandlung kommt. Ob dies gelingt, ist jedoch immer eine Frage des Einzelfalls.

Darüber hinaus vertrete ich meine Mandantschaft bei Ordnungswidrigkeiten, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ich arbeite seit Jahren mit zuverlässigen Sachverständigen zusammen, die sic
h auf die Überprüfung von amtlichen Messergebnissen spezialisiert haben. Sie können Messrohrdaten, die jeder Geschwindigkeitsmessung zugrunde liegen, durch spezielle Programme aufrufen und auf ihre Plausibilität untersuchen. 

Vertragsrecht

(insbesondere Werkvertragsrecht und Kaufrecht)

Neben der Vertretung von mittelständischen Firmen in den Bereichen Bau, Automobil und Motorrad vertrete ich selbstverständlich auch Verbraucher bei Mängeln der Kaufsache, des Werkes (z. B. fehlgeschlagene Autoreparatur, mangelhaft behobener Wasserschaden usw.), so dass ich die Blickwinkel beider Parteien kenne und dieses Wissen auch nutze. Darüber hinaus lege ich stets viel Wert darauf, keine unnötigen Prozesse zu führen – meine Mandantschaft soll schnellstmöglich zu ihrem Recht kommen. Insofern versuche ich zunächst, eine außergerichtliche Klärung herbeizuführen. Ob dies gelingt, hängt natürlich auch immer von dem Verhalten der Gegenseite ab.

Bürozeiten:


Da ich auch bundesweit tätig bin, kommt es vor, dass meine Kanzlei zeitweise nicht besetzt ist. Ich bitte deshalb um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Nach vorheriger Terminvereinbarung sind auch Besprechungstermine außerhalb der normalen Sprechzeiten möglich. Während ich auf Auswärtsterminen bin, können Sie meine Kanzlei über ein externes Telefonsekretariat kontaktieren. Ich werde mich dann nach meiner Rückkehr unverzüglich bei Ihnen melden.

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Mobirise

Kontakt & Anfahrt

So erreichen Sie mich

Fürther Straße 7
66564 Ottweiler
Telefon: 01 76 - 75 61 24 82
Email: info@anwalt-ottweiler.de

Vom Bahnhof Ottweiler aus erreichen Sie meine Kanzlei zu Fuß in ca. fünf Minuten.

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